Deutsche Ameisenschutzwarte e.V.

Arbeitskreis Not- und Rettungsumsiedlung von Ameisenvölkern

Vorsitzende: Dr. Angelika Mann, Fritz-Hollweg-Ring 16, 01665 Klipphausen

Tel. privat: 0 35 204 / 4 04 34 

E-Mail: angelika.mann@ameisenschutzwarte-sachsen.de

 

Auswertung der Umsiedelungen in Deutschland   

 

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Ameisenschutzwarte Landesverband Bayern e.V.

Arbeitskreis Not- und Rettungsumsiedlung von Ameisenvölkern

Geschäftsstelle: Naabweg 1, 92507 Nabburg, 09433-2058970 Handy: 0170-6540313

Fax: 03222-3703609  Mail: ameise.bayern@t-online.de  http://www.ameisenfreunde.de 

 

Auswertung der Umsiedelungen in Bayern   

 

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Liebe Ameisenfreunde,

der Arbeitskreis „Not- und Rettungsumsiedelung“ wurde am 20. September 1996 in Nabburg gegründet.

Auf der Grundlage langjähriger Erfahrungen vieler Ameisenfreunde wurden die „Grundsätze Rettungsumsiedelung“

der DASW  erstellt. Ein wichtiger Baustein waren dabei die Ergebnisse der Forschung von Prof. Dr. Karl Gößwald

welche durch seinen Mitarbeiter Herrn Julius Travan mit eingebracht wurden.

Die Grundsätze dienen Ameisenfreunden und Behörden als Hilfsmittel bei erforderlichen

Umsiedelungen von Ameisenvölkern aus Baustellen. 

 

Ein weiteres Ziel des AK ist es, durch die Sammlung und Auswertung der Daten von Umsiedelungen Kenntnisse

über die Anzahl und Arten der umgesiedelten Waldameisenvölker zu erhalten.

Durch die Erfassung und Veröffentlichung der ebenfalls gesammelten

Umsiedelungs-Ursachen werden die Gefährdungs-Bereiche sichtbar.

 

Die Meldungen der Umsiedelungen sollten spätestens Mitte Dezember bei:

Dr. Angelika Mann, Fritz-Hollweg-Ring 16, 01665 Klipphausen,

Tel. Privat: 0 35 204 / 4 04 34  Tel. Dienstl: 0 35 203 / 38 31 233

E-Mail: angelika.mann@ameisenschutzwarte-sachsen.de eingehen, dann ist gewährleistet, dass diese in der

ersten Ausgabe der Verbandszeitschrift veröffentlicht werden können. 

 

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          Für die Umsiedelung von Waldameisenvölkern sollte dringend auf die Jahreszeit geachtet werden:

Die beste Zeit ist nach dem Winter, so von Mitte März bis Mitte Mai, in der Zeit sind auch die Königinnen in der Nestkuppel

und haben so die Chance relativ verletzungsfrei mit umgesetzt werden. Die Umsiedelung ist in der Regel erfolgreich!

 

Von Mitte Mai bis Mitte Juli sind Umsiedelungen auch noch möglich. Allerdings ist in dieser Zeit zu beachten, dass die

Königinnen bereits wieder im unteren Teil des Nestes leben und deren Bergung immer die Gefahr der Beschädigung birgt.

 

Spätere Umsiedelungen verlaufen meist nicht erfolgreich, vor allem wenn diese unter Zeitdruck durchzuführen sind.

Man spricht hier von Notumsiedelungen, diese sollten unterlassen werden.

 

Von September bis Februar sind Umsiedlungen grundsätzlich zu vermeiden. Für den restlichen Teil der Aktivitätszeit

(September bis etwa Ende Oktober) bleibt den Ameisen sonst zu wenig Zeit, das Nest neu anzulegen und sich die für

das Überleben des Winters und zeitigen        Frühjahrs nötigen körpereigenen Fettreserven anzufressen. 

In der Ruhephase (etwa November - Februar) verbietet sich eine Umsiedlung von selbst.

 

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         Deutsche Ameisenschutzwarte 

Arbeitskreis „Not- und Rettungsumsiedelung“ (NuRu) von Ameisenvölkern

 

Arbeitsgrundsätze  zur Rettungsumsiedlung von Waldameisenvölkern

 

Im Zuge des Landschaftsverbrauchs durch den Menschen ist die Aus- und Umsiedlung von  Waldameisenvölkern  oftmals die einzige Möglichkeit,

sie vor Vernichtung zu bewahren und zu erhalten. Soll in solchen Fällen das Ziel erreicht werden, einem Ameisenvolk das Überleben zu ermöglichen,

muss das Vorgehen gründlich geplant, sachkundig vorgenommen und von Respekt vor diesen Lebewesen getragen sein.

 

Bei Baumaßnahmen auf Waldflächen ist grundsätzlich immer davon auszugehen, dass Lebensraum von Waldameisen betroffen ist und diesen u.U.

Gefahr oder gar Vernichtung drohen;  Gewissheit  kann  hier immer nur eine rechtzeitige fachkundige Kontrolle der fraglichen Flächen bzw.

die Einsichtnahme in ggf. bestehende Nestkartierungen erbringen. Eine Flächenkontrolle muss kategorisch immer Bestandteil von Bauplanungen bzw. Genehmigungsverfahren sein, anders kann bei solchen Maßnahmen den Verpflichtungen aus Naturschutzgesetz und Artenschutzbestimmungen u.a.

auch gegenüber Waldameisen gar nicht nachgekommen werden.

 

1.  Generelle Grundsätze

Jede angebliche Konfliktsituation Mensch/Ameisen muß vor Ort fachkundig überprüft werden. Aufklärung der sich von Ameisen

gestört fühlenden Menschen kann oft die weitere Duldung der Ameisen-Nachbarschaft bewirken (Vermeidung der Umsiedlung).

Nach Möglichkeit sollten die Ameisen immer an dem von ihnen besetzten Platz verbleiben.

 

2. Gründe für Umsiedlungen

Der triftigste Grund für die Umsiedlung eines Ameisenvolkes ist dessen ernsthafte Existenzgefahr

an seinem bisherigen Standort. Vernichtung von ganzen Ameisenvölkern droht meist im Zusammenhang mit:

-         Wege-, Straßen- und Gleisbau,

-         Errichtung von Stauseen und Wasserstraßen, 

-         Umwandlung von Wald- in Ackerflächen,

-         großflächigem Windwurf oder Kahlschlag im Wald (Entzug der Nahrungsgrundlage),

-         Bauflächenausweisungen jeder Art,

-         Ameisensiedlungen in Wohnbereichen bzw. auf sonstigen Nutzflächen des Menschen.

 

3. Rechtliche Grundlagen

3.1 Bundesnaturschutzgesetz  § 13; § 14 Abs. 1 u. 2, § 15, § 39, § 44; 

3.2 Bundesartenschutzverordnung

3.3 Naturschutzgesetze der Länder

      Mit diesen gesetzlichen Bestimmungen ist

n festgelegt, dass Waldameisen zu den  "besonders / streng geschützten Tierarten"  gehören;

n verboten, Waldameisen (u. deren Puppen, Larven, Eier) zu fangen, zu töten sowie

n deren Nester zu beschädigen oder zu zerstören,

n geregelt, dass die zuständige Naturschutzbehörde (in Bayern "Höhere Naturschutzbehörde" /Bezirksregierung) 

erforderlichenfalls, z.B. für Rettungsumsiedlungen von Waldameisenvölkern auf entsprechenden Antrag Ausnahmen

von den o.a. Verboten genehmigen kann.

 

 

 

Methodische Bindungen aufgrund von Biologie und Verhalten der Waldameisen

4.1 Bei der Umsiedlung eines Waldameisenvolkes muss die Königin (monogyne Art) bzw. 

      müssen die  Königinnen (polygyne Art) unversehrt mit geborgen werden; ohne Königin stirbt  

      das Ameisenvolk unweigerlich ab.

      In jedem Jahr sind die Königinnen nur um die Zeit der Sonnung innerhalb bzw. sogar auf  

      dem Nesthügel; die Sonnungszeit fällt in die ersten sonnigen, wärmeren Frühjahrswochen

      (wetterlageabhängig im Februar/März/April/Mai).

4.2 Umsiedlungen sollten grundsätzlich so geplant werden, dass sie im Zeitraum der Sonnung

       durchgeführt werden können, weil sich in dieser Phase die meisten Ameisen nicht im

       Erdboden sondern im bzw. auf dem Nesthügel und allenfalls in einer flachen Boden-

       schicht darunter aufhalten, insbesondere ist dieser Sachverhalt in Bezug auf die König-

       innen von besonderer Bedeutung, die im lockeren Material des Nesthügels mit größerer

       Sicherheit unversehrt mit geborgen werden können - außerhalb des Zeitraumes um die

       Sonnungsphase befinden sich diese im Erdboden und werden beim Ausgraben oft verletzt

       oder unbeabsichtigt getötet; letzteres bewirkt bei einem monogynen Volk - umgesiedelt

       oder nicht -  das sichere Absterben.

4.3 Bei Umsiedlungen, die während der Sonnungsperiode durchgeführt werden, braucht

      i.d.R. nur der Nesthügel, erforderlichenfalls ein Teil der flachen Bodenschicht mitsamt

      den Bewohnern  umgesetzt zu werden; der in tieferen Bodenschichten befindliche 

      umfangreiche Nestteil braucht dann i.d.R. nicht ausgegraben zu werden.

4.4 Als Rettungsumsiedlungen werden Umsetzungen bezeichnet, die vorausschauend geplant

      und demzufolge um die Zeit der Sonnung durchgeführt werden können - diese Vorgehens-

      weise muss die Regel sein.

4.5 Notumsiedlungen sind Umsetzungen, die aufgrund plötzlich auftretender Zwänge und  

      ohne Möglichkeit der sachgemäßen langfristigen Vorplanung vorgenommen werden 

      müssen; sie liegen zeitlich meist außerhalb der Sonnungsphase und müssen deshalb die

      Ausnahme sein.

 

4.6 Ab September bis Februar sind Umsiedlungen grundsätzlich zu vermeiden; für den restlichen

      Teil der Aktivitätszeit (September bis etwa Ende Oktober) bleibt den Ameisen sonst zu wenig

      Zeit, das Nest neu anzulegen und sich die für das Überleben des Winters und zeitigen

      Frühjahrs nötigen körpereigenen Fettreserven anzufressen. 

      In der Ruhephase (etwa November - Februar) verbietet sich eine Umsiedlung von selbst.

 

5. Vorbereitende Maßnahmen

5.1 Überprüfung der ökologischen Verhältnisse am Altstandort des Waldameisenvolkes.

5.2 Artbestimmung vornehmen (lassen).

5.3 Ausnahmegenehmigung der Naturschutzbehörde und Einverständnis des Grundeigentümers einholen.

5.4 Neustandort festlegen, dabei darauf achten, dass dieser

      - mindestens 300 m vom Altstandort entfernt ist,

      - dem Altstandort möglichst gleicht ,

      - nach Möglichkeit so liegt, dass er von einem Heger über längere Zeit nachbetreut werden kann,                                                                      

      - weitgehend frei ist von anderen seltenen/geschützten Insektenarten,

      - über ausreichend Nahrungsgrundlagen (Lachniden-/Lecanienbesatz) verfügt.

         Erforderlichenfalls im Herbst vor der Umsiedlung Lachniden - Eigelege ansetzen.

5.5 Den Umsiedlungszeitpunkt vorplanen und den Neustandort für die Ansiedlung vorbereiten.

  

6. Praktische Durchführung

6.1 Umsiedlung i.d.R. während der Sonnungsphase bei möglichst frostfreier, trockener, warmer Wetterlage.

6.2 Bei den Arbeiten am Nest auf Königinnen achten, diese ggf. in gesondertem Behälter verwahren und transportieren.

6.3 Mit Ameisen gefüllte Transportbehälter gut belüften - mit Kunststoffgaze verschließen

      und vor Sonneneinstrahlung schützen.

6.4 Zeitraum zwischen Entnahme am Altstandort und Aussetzen am Neustandort so

      kurz wie möglich halten.

6.5 Am Neustandort Startfütterung (Zucker, Bienenfutterteig, etc.).

6.6 Neustandort kartieren.

 

7.   Notwendige Nachsorge/Anschlußhege

7.1 In 5 – 7 Tagen nach der Umsiedlung den Altstandort kontrollieren und ggf. verbliebene

      Reste des Volkes nachholen.

7.2 Regelmäßige, Kontrolle des umgesiedelten Volkes hinsichtlich

       - Nahrungssituation,

       - Annahme des Neustandortes,

       - im Mai/Juni des Folgejahres Vorhandensein von Brut kontrollieren (Austragen von                    

          Puppenhüllen zeigt das Vorhandensein von Königinnen an),

7.3 Entwicklung des Volkes am Neustandort in der Folgezeit überwachen und dokumentieren     

      (Durchm. Erdauswurf; Belebungsgrad der Nestoberfläche; Stärke des Baumbelaufes).

 

8.   Weitere fachliche Grundregeln

8.1 Umsiedelungsarbeit ist Handarbeit; Handwerkszeuge können dabei sein:

      Schottergabel, Schaufel, Spaten, Säge, Beil, etc. und natürlich Transport-

      behälter wie saubere Papiersäcke oder Tonnen mit luftdurchlässigem Verschluss.

 

8.2 Der Einsatz von Großmaschinen (Schaufelbagger, Ballenumsetzer usw.), wie

      verschiedentlich schon beobachtet, ist bei dieser Arbeit grundsätzlich abzulehnen, weil

      dabei alle Hohlräume des Nestes und auch deren Bewohner (auch Königinnen!) in der

      Regel zerdrückt werden. Ausnahmsweise ist Baggereinsatz in besonders schwierigen 

      Situationen denkbar, z.B. Nest unter sehr großem Wurzelstock - dann aber nicht mit

      Baggerschaufel einsetzen sondern mit Hubgabel zum Heben des Stockes.

 

8.3 Arbeiten am Nest, also insbesondere auch Umsiedlungen

    - möglichst immer in den frühesten Morgenstunden vornehmen; die Ameisen sind

      dann noch klamm und langsam, und zu dieser Tageszeit sind die meisten noch im Nest.

   - immer mit Rücksicht auf die Großwetterlage planen und durchführen; zur

      anschließenden Neuorganisation bzw. zum Neuaufbau des Nesthügels brauchen

      die Ameisen mindestens 2 - 3 Tage wärmeres, möglichst trockenes Wetter.

 

Erstellt: Nabburg, den 20.09.1996, Stand 22.03.2011

 

 

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Infoblatt für die Umsiedelung von Waldameisenvölkern    

 

Absicherung von Waldameisenvölkern auf Baustellen

 

         Kostenschätzung für eine Umsiedelung

        

         Erhebungsbogen für Umsiedelungen

        

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Stand: 26.01.2021

 

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